Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Vermietungen, Lieferungen und allen sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen.
Gültig sind diese spätestens bei einer Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung, sowie bei der Annahme gemieteter Waren.
Änderungen der Bedingungen seitens des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit.
Die Geschäftsbedingungen gelten automatisch als akzeptiert durch Annahme eines schriftlichen Angebots (via E-Mail, Telefon oder Brief), oder jede weitere mündliche und schriftliche Geschäftsvereinbarungen, der zwischen einem Kunden und Timo Ernst (nachfolgend „'MT Eventtechnik“ genannt) abgeschlossen wird.
Alle Aufträge und aus Angeboten entstandenen Aufträge sind erst dann für MT Eventtechnik bindend, wenn Sie von MT Eventtechnik schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind .
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder
internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von MT Eventtechnik.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind MT Eventtechnik sofort mitzuteilen.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Equipments anzuzeigen.
Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgenstände pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor
Beschädigung zu schützen.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass MT Eventtechnik die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.
Werden Mietgegenstände stark verschmutzt zurück gegeben, so muss der Mieter die anstehenden
Reinigungskosten übernehmen. Dies gilt auch bei den Komplettpaketen, sowie beim DJ Service.
Die Reinigungsgebühr liegt Pauschal bei 30€.
Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder
gegebenenfalls durch ein zeitgerechtes Ersatzgerät zu ersetzen. Erforderliche Reparaturen werden nur durch
eine Fachwerkstatt durchgeführt.
Eine Einweisung, in die Bedienung der geliehenen Geräte, wird von einem Mitarbeiter von MT
Eventtechnik durchgeführt. Es dürfen nur Personen die von MT Eventtechnik eingewiesen worden sind,
auch die Bedienung an den Geräten durchführen.
Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und
Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen
Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter MT Eventtechnik übernimmt keinerlei Haftung für Sach und
Personenschäden.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritten überlassen werden. Es sei denn
dies wurde vorher mündlich oder schriftlich vereinbart.
Die Zahlung erfolgt entweder bei Abholung oder Übergabe in bar, oder nach der Übergabe auf Rechnung.
Die Vermiteten Geräte sind bis spätestens 2 Tage nach dem vereinbarten Mietdatum zurückzugeben. (Wenn nicht ausdrücklich anders besprochen)
Für jeden weiteren angefangenen Tag verpflichtet sich der Mieter, erneut den aufgeführten Tagesmietpreis zu zahlen.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.
Sämtliche bauliche Veränderungen an unseren Mietgegenständen sind untersagt und können lediglich in vorheriger Absprache mit MT Eventtechnik durchgeführt werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nur rückstandsloses Klebeband, Aufkleber und Ähnliches an den Mietgegenständen angebracht werden dürfen.
Anfallende Kosten durch durch Reinigung, Beschädigung u.Ä. gehen zu Lasten des Mieters.
§3 DJ Service/Komplettpakete