MT Eventtechnik
Ihr zuverlässiger Partner für Events aller Art aus Paderborn

Allgemeine Geschäftsbedingungen MT Eventtechnik - Timo Ernst

 

§1  Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Vermietungen, Lieferungen und allen sonstigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen.
Gültig sind diese spätestens bei einer Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung, sowie bei der Annahme gemieteter Waren.
Änderungen der Bedingungen seitens des Auftraggebers haben keinerlei Gültigkeit.
Die Geschäftsbedingungen gelten automatisch als akzeptiert durch Annahme eines schriftlichen Angebots (via E-Mail, Telefon oder Brief), oder jede weitere mündliche und schriftliche Geschäftsvereinbarungen, der zwischen einem Kunden und Timo Ernst (nachfolgend „'MT Eventtechnik“ genannt) abgeschlossen wird.
Alle Aufträge und aus Angeboten entstandenen Aufträge sind erst dann für MT Eventtechnik bindend, wenn Sie von MT Eventtechnik schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden sind .

§2  Vermietung

Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder
internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von MT Eventtechnik.
Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind MT     Eventtechnik sofort mitzuteilen.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Equipments anzuzeigen.
Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgenstände pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor
Beschädigung zu schützen.
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass MT Eventtechnik die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.
Werden Mietgegenstände stark verschmutzt zurück gegeben, so muss der Mieter die anstehenden
Reinigungskosten übernehmen. Dies gilt auch bei den Komplettpaketen, sowie beim DJ Service.
Die Reinigungsgebühr liegt Pauschal bei 30€.
Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder
gegebenenfalls durch ein zeitgerechtes Ersatzgerät zu ersetzen. Erforderliche Reparaturen werden nur durch
eine Fachwerkstatt durchgeführt.
Eine Einweisung, in die Bedienung der geliehenen Geräte, wird von einem Mitarbeiter von MT
Eventtechnik durchgeführt. Es dürfen nur Personen die von MT Eventtechnik eingewiesen worden sind,
auch die Bedienung an den Geräten durchführen.
Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:
Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und
Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen
Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter MT Eventtechnik übernimmt keinerlei Haftung für Sach und
Personenschäden.
Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder an Dritten überlassen werden. Es sei denn
dies wurde vorher mündlich oder schriftlich vereinbart.
Die Zahlung erfolgt entweder bei Abholung oder Übergabe in bar, oder nach der Übergabe auf Rechnung.
Die Vermiteten Geräte sind bis spätestens 2 Tage nach dem vereinbarten Mietdatum zurückzugeben. (Wenn nicht ausdrücklich anders besprochen)
Für jeden weiteren angefangenen Tag verpflichtet sich der Mieter, erneut den aufgeführten Tagesmietpreis zu zahlen.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn z.B. durch Ausfall eines Mietgerätes die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.
Sämtliche bauliche Veränderungen an unseren Mietgegenständen sind untersagt und können lediglich in vorheriger Absprache mit MT Eventtechnik durchgeführt werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nur rückstandsloses Klebeband, Aufkleber und Ähnliches an den Mietgegenständen angebracht werden dürfen.
Anfallende Kosten durch durch Reinigung, Beschädigung u.Ä. gehen zu Lasten des Mieters.

 


§3 DJ Service/Komplettpakete

Sollte MT Eventtechnik den DJ Service übernehmen, gelten die nachstehenden Regelungen:
MT Eventtechnik ist die Gestaltung der Veranstaltung freigestellt. Diesbezüglich Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht.
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des DJ´s und deren Anlage. Alle Kosten die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten des Veranstalters.
MT Eventtechnik ist kein Arbeitnehmer des Veranstalters.
Der Veranstalter stellt auf seine Kosten dem DJ alkoholfreie Getränke zur Verfügung.
Bei einer Veranstaltungslänge ab 6 Stunden sind dem DJ auch Speisen zur Verfügung zu stellen.
Der Aufbau der Anlage erfolgt in der Regel zeitnah vor Beginn der Veranstaltung, wenn nicht anders besprochen.
Die Räumlichkeiten müssen vom Veranstalter für den DJ zugänglich gemacht werden, und für ausreichenden Platz der Technik gesorgt werden.
Je nach Größe der aufzubauenden Anlage ist für die ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass nach Möglichkeit keine weiteren Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Beleuchtungen o.Ä. im gleichen Stromkreis der aufgebauten Anlage liegen. Nur so können wir ein störungsfreies Arbeiten der Anlage garantieren.

 


§4 Elektrische Anlagen/ Stromanschluss

Der Veranstalter hat einen Stromanschluss, zum betreiben der
Anlage [Sound, Licht, Video], bis zur Bühne zur Verfügung zu stellen, wenn nicht anders besprochen.
Die Haftung für den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlage, welche zum Übergabepunkt führt,
übernimmt der Veranstalter. Für eventuelle Schäden an der Anlage, die durch den nicht
einwandfreien Zustand der elektrischen Zuleitung zur Bühne verursacht sind, übernimmt der
Veranstalter ebenfalls die alleinige Haftung.
Die Dimension der elektrischen Zuleitung wird im Vorfeld mit MT Eventtechnik abgesprochen.

 


 

§5 Rücktritt/Stornierung

Sollte der Veranstalter, gleich aus welchem Grund, den Auftrag stornieren, sind an MT Eventtechnik für entgangenen Gewinn, nutzlose Aufwendungen und Anderem folgende Stornierungsgebühren ab der Auftragserteilung zu zahlen:


Bis 90 Tage vor Auftragsbeginn: 20% des Rechnungsbetrages
Bis 60 Tage vor Auftragsbeginn: 30% des Rechnungsbetrages
Bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Rechnungsbetrages
Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 75% des Rechnungsbetrages
Ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 100% des Rechnungsbetrages


§6 GEMA Gebühren

Die GEMA Gebühren sind vom Veranstalter bzw. Auftraggeber abzuführen.

 


§7 Bauliche Genehmigungen

Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und baulicher Genehmigungen. Diese sind ggf. MT Eventtechnik auf Verlangen vorzuweisen. Sollte es durch Aufbauten in Hallen oder Sälen notwendig sein, Hängepunkte zu nutzen, hat der Auftraggeber sich um die Statik der jeweiligen Hängepunkte korrekt zu informieren. Im Falle inkorrekter Gewichts- oder Statikangaben ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit.

§8 Nebenabreden

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sie bedürfen der Schriftform.

 


§9 Schlusswort

Für alle Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Verhandlungssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Paderborn.
Alle technischen Angaben, sowie Preise und Leistungen auf unserer Internetseite sind ohne Gewähr.
Änderungen aller Preise und Leistungen vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, sei es telefonisch, schriftlich oder mündlich, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ohne Einschränkungen als akzeptiert.

 


Stand 14.04.2024